Finanzspritze für die Ausbildung



Du machst eine betriebliche Ausbildung und verdienst schon dein erstes eigenes Geld, doch reicht es nicht aus, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten? Zeit, dich über die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Arbeitsagentur zu informieren!


Finanzspritze für Azubis

Die Berufsausbildungsbeihilfe hat den Zweck, jungen Menschen trotz finanzieller Schwierigkeiten eine angemessene berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Dafür müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein:


* Gefördert wirst du in der Regel nur in der Erstausbildung.
* Du musst einen Ausbildungsvertrag für eine staatlich anerkannte betriebliche Ausbildung vorweisen können.
* BAB erhältst du nur dann, wenn der Ausbildungbetrieb nicht in der Nähe des Wohnsitzes deiner Eltern liegt und du deshalb nicht ohne eine eigene Wohnung in der Nähe der Ausbildungsstätte auskommst. Nur in einem Fall spielt die Entfernung zwischen Ausbildungsbetrieb und Elternwohnsitz keine Rolle: Wer älter als 18 Jahre oder verheiratet ist (oder war) oder haben mindestens ein Kind hat, kann auch BAB erhalten, wenn er zwar nicht bei den Eltern aber in der Nähe des Elternhauses lebt.
* Außerdem dürfen dir die erforderlichen Mittel für den Lebensunterhalt, die Fahrtkosten, die sonstigen Aufwendungen und die Lehrgangskosten nicht aus anderen Quellen zur Verfügung stehen.
* Ausländische Antragssteller können nur unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden.

Weitere Infos über den untenstehenden Link...

Beginn

01.08.2024

01.08.2025

  • Mentoren-Programm
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Lebensräume gemeinsam gestalten.

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