Weiterbildung: Ausbilder (AdA)

Ohne aktuelle Azubis keine zukünftigen Fachkräfte – das ist jedem Unternehmen klar. Und was benötigt man für eine exzellente Ausbildung? Richtig, geeignete Ausbilderinnen und Ausbilder! Diese sind für die fachgerechte Berufsausbildung der Auszubildenden eines Unternehmens zuständig. Das heißt, sie planen die gesamte Lehrzeit, prüfen die Inhalte und achten darauf, dass auch rechtlich alle Details stimmen.

Ausbilder werden

Seit 1999 gibt es die Ausbilder-Eignungsverordnung, kurz AEVO. Diese sichert die Qualität der Ausbildung. Die Verordnung beinhaltet die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter einer Firma die Ausbildung von angehenden Fachkräften übernehmen darf. Die dazugehörige Qualifikation nennt man „Ausbildung der Ausbilder“ oder auch einfach „AdA“. Damit weisen Ausbilder nach, dass sie das nötige Fachwissen zur Vermittlung von berufsspezifischen Inhalten besitzen und weitergeben können.

Aber wie wird man Ausbilder?

Für eine Tätigkeit als Ausbilderin bzw. Ausbilder brauchst du einen Ausbilderschein. Dafür musst du eine Weiterbildung zum Ausbilder machen und erfolgreich abschließen. Die entsprechenden Seminare kannst du bei den folgenden Institutionen absolvieren:

  • Industrie- und Handelskammern
  • Handwerkskammern
  • Hochschulen
  • Fernschulen

Wichtig: Es gibt die sogenannten Freien Berufe, in denen kein Ausbildungsschein vonnöten ist, da die Zulassung zum jeweiligen Beruf bereits ausreicht. Dazu gehören zum Beispiel Rechtsanwälte, Apotheker, Ärzte, Steuerberater etc.

Voraussetzungen für den Ausbilderschein

Es gibt keine rechtlichen Voraussetzungen für einen AdA-Schein. Allerdings sind andere Voraussetzungen an die Rolle als Ausbilder geknüpft. Unter anderem musst du deine fachliche Eignung bei deiner zuständigen Kammer nachweisen, in der Regel ist dies der Meistertitel oder eine langjährige Berufstätigkeit. Hinzu kommt die persönliche Eignung. Du darfst nicht ausbilden, wenn dein Unternehmen laut Gesetz Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wenn du gegen dieses Gesetz bereits verstoßen hast.
Zur Ausbildung der Ausbilder ist jede Person zugelassen, die das Training von Azubis in Unternehmen übernehmen möchte. Das heißt, du benötigst keine abgeschlossene Berufsausbildung beziehungsweise kein abgeschlossenes Studium. In diesem Fall erwirbst du jedoch nur die sogenannte Ausbildungsbefähigung. Diese ist nicht gleichzusetzen mit dem AdA-Schein, den du erhältst, wenn du ein Studium oder eine Ausbildung abgeschlossen hast.
Weitere Voraussetzung ist, dass dein Betrieb bei der zuständigen Kammer eingetragen ist.

Inhalte und Ablauf der Weiterbildung

Vier Handlungsfelder lernst du in deiner Weiterbildung zum Ausbilder kennen, nämlich folgende:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Im ersten Themengebiet geht es um die Prüfung von Ausbildungsvoraussetzungen sowie die Planung der Lehrzeit. Das zweite Lernfeld beinhaltet rechtliche und organisatorische Aspekte in Vorbereitung auf die Ausbildung. Auch pädagogische Themen werden in der AdA eingebunden, damit Azubis von dir in jeder Stufe die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Das letzte Handlungsfeld behandelt die Begleitung der angehenden Fachkräfte bis zur Prüfung sowie die beruflichen Perspektiven danach.

Je nach Bildungsträger dauert die Weiterbildung bis zu elf Monate. Sie kann sowohl berufsbegleitend als auch in Vollzeit absolviert werden. In der Regel übernehmen Ausbildungsbetriebe die Lehrgangskosten für ihre Fachkräfte. Im Anschluss an die Lehrgänge erhältst du eine Ausbildungsbefähigung und eine Ausbildungsberechtigung. Nur wer beides hat, ist anerkannte Ausbilderin bzw. anerkannter Ausbilder.

Zukunftschancen für Ausbilder

Du bist der Schlüssel zum zukunftsfähigen Unternehmen, denn ohne dich wird es keine angehenden Fachkräfte geben. Da es sich bei der Weiterbildung vor allem um Soft Skills handelt und die Lehrgänge nicht berufsspezifisch ausgerichtet sind, bist du mit dem AdA-Schein dazu befähigt, in sämtlichen Berufsausbildungen auszubilden. Voraussetzung dafür ist natürlich das notwendige Fachwissen. Kannst du dieses nachweisen, ist dir in jedem Unternehmen ein Arbeitsplatz sicher!

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