Beamter im mittleren Justizdienst / Beamte im mittleren Justizdienst
Beamte des mittleren Justizdienstes sind die Organisationstalente der Gerichte und Staatsanwaltskanzleien. Sie führen Verzeichnisse, Register und Akten, sind zuständig für den Schriftverkehr, berechnen Kosten in Rechtsstreitigkeiten und entscheiden über Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zum Beispiel in Grundbuchsachen.