Glossar zur Uni-Sprache

Wenn du dich für ein Studium interessierst oder bereits studierst, stolperst du mitunter über Worte und Ausdrücke, die dich eventuell stutzen lassen. Damit du dich in der “Hochschulsprache“ gut zurechtfindest, haben wir ein Glossar angelegt, in dem wir dir Abkürzungen, Begriffe und Formulierungen kurz und knapp erläutern.

Glossar zu Begriffen und Floskeln im Studium

E-Learning

Virtuelles Lernen; elektronisch unterstütztes Lernen. Das Lernen mittels elektronischer Medien, Online-Tools etc.

ECTS - European Credit Transfer and Accumulation System

Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Soll Vergleichbarkeit der Studienleistungen von Studenten in Europa gewährleisten können.

Einschreibung

ERASMUS - European Action Scheme for the Mobility of University Students

Austauschprogramm. Es ermöglicht Studierenden, im europäischen Ausland zu lernen und zu arbeiten. Außerdem werden Hochschuldozenten, die im Ausland lehren möchten, und Hochschulmitarbeiter zur beruflichen Weiterqualifizierung unterstützt. Das Programm wurde von der europäischen Union ins Leben gerufen. Hier findest du weitere Informationen.

Erstis - Erstsemester

Studierende, die sich im ersten Semester befinden.

Existenzgründung

Wenn man sich beruflich selbstständig macht, wird dies auch als Existenzgründung bezeichnet. Studenten können sich auch neben dem Studium selbstständig machen und eine Existenz aufbauen. Bevor man das tut, sollte man sich gewissenhaft informieren und mit den Anforderungen auseinandersetzen. Hier findest Du weitere Infos.

Exkursion

Veranstaltung, die außerhalb der Hochschule und normalen Vorlesungen stattfindet. Sie dient dazu, das bisher Gelernte zu vertiefen und mit der Praxis zu verbinden.

Exmatrikulation

Ein Studierender wird aus der Studierenden-Liste gestrichen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erfolgt die Exmatrikulation an vielen Hochschulen automatisch, es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Studierende die Exmatrikulation selber beantragen muss. Auch eine vorzeitige Exmatrikulation - z. B. durch den Abbruch des Studiums - kann beantragt werden. Seitens der Hochschule kann eine vorzeitige Exmatrikulation in Form einer Zwangsexmatrikulation erfolgen, wenn der Studierende bestimmte Anforderungen (z. B. Leistungen im Studium oder Zahlen von Beiträgen) nicht erfüllt. Mit der Exmatrikulation wird der Studierendenstatus aufgelöst.

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