Ausbildung abbrechen:
Gründe, Ablauf und Kündigungsfrist im Überblick

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Was ist ein Ausbildungsabbruch?

Ein Ausbildungsabbruch liegt vor, wenn du dein Ausbildungsverhältnis vorzeitig und endgültig beendest, ohne die Ausbildung im gleichen Beruf an anderer Stelle fortzusetzen.

Wie kann ich meine Ausbildung abbrechen?

Du kannst deine Ausbildung jederzeit mit einer schriftlichen Kündigung abbrechen. Die Kündigung muss handschriftlich unterschrieben und per Post oder persönlich abgegeben werden. Nach der Probezeit musst du jedoch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten.

Hinweis: Du und dein Betrieb könnt euch auch einvernehmlich auf einen Aufhebungsvertrag einigen, um das Ausbildungsverhältnis zu beenden. Anders als bei der Kündigung gibt es hier keine Frist einzuhalten. Beachte, dass ein Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen kann.

Was sind häufige Gründe für einen Ausbildungsabbruch?

Deine Ausbildung abzubrechen ist weder schlimm noch selten.

Die häufigsten Gründe sind:
  • Unzufriedenheit mit der Berufswahl
  • Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitszeiten)
  • Konflikte im Betrieb / mit Ausbildern
  • Mobbing
  • Schwierigkeiten in der Berufsschule
  • Finanzielle Probleme
  • Gesundheitliche Probleme
  • Private Probleme, z. B. familiäre Belastung

Wichtig: Die Entscheidung, deine Ausbildung abzubrechen, sollte gut überlegt sein. Vermeide eine Kurzschlussreaktion auf einzelne schlechte Tage oder Konflikte!

Habe ich eine Alternative zum Ausbildungsabbruch?

Ja, eine Alternative ist der Ausbildungsplatzwechsel. Liegt das Problem am Betrieb, z. B. an der Unternehmenskultur, den Kolleginnen und Kollegen oder der Ausbildungsqualität, kannst du deinen Ausbildungsbetrieb wechseln. Du beendest die Ausbildung bei deinem aktuellen Betrieb, setzt aber denselben Ausbildungsberuf bei einem anderen Betrieb fort. Das gilt nicht als Abbruch und ist deutlich unkomplizierter als ein vollständiger Neustart in einem anderen Beruf.

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Ausbildungsabbruch Schritt für Schritt: So gehst du vor

Der Abbruch verläuft in 7 Schritten:

1. Finde die Ursache

Was genau macht dich in deiner aktuellen Ausbildung unglücklich?

  • Die Abteilung?
  • Deine Aufgaben?
  • Der Beruf an sich?

Je nach Beantwortung der Fragen kommt dann ein Berufswechsel oder Betriebswechsel infrage.

2. Sprich mit deinen Eltern und Freunden

Begründe deinen Entschluss mit Fakten und Argumenten. So haben deine Eltern und Freunde Verständnis für deine Situation. Die Unterstützung deiner Bezugspersonen ist schließlich wichtig, um positiv in die Zukunft schauen zu können.

Zusätzlich gibt es kostenlose Beratungsstellen wie die Ausbildungsberatung der Kammern. Wenn z. B. Mobbing der Grund für einen Abbruch ist, kannst du dich auch an den Betriebsrat, die JAV oder deine Berufsschullehrer wenden.

3. Suche nach einer Alternative

Finde heraus, mit welcher Ausbildung oder welchem Bildungsweg es weitergehen soll. Was sind deine Fähigkeiten, Stärken und Interessen? Nutze als Hilfestellung unseren kostenfreien Stärken-Check bzw. Berufs-Check.

4. Bewirb dich auf andere Stellen

Wichtig ist:

  • Erst kündigen, wenn du etwas Neues in Aussicht hast.
  • Es gibt viele Möglichkeiten: Ausbildung, Praktikum, FSJ oder Studium.
  • Begründe den Abbruch in deinem Anschreiben.

Hinweis: Wir geben dir hilfreiche Bewerbungstipps für deine erfolgreiche Bewerbung.

5. Nutze Bewerberdatenbanken

Trage dich zusätzlich in Bewerberdatenbanken ein. Ausbildungsbetriebe nutzen diese, um passende Kandidatinnen und Kandidaten ausfindig zu machen und zu kontaktieren. Hier eignet sich zum Beispiel der Talentpool von AUBI-plus. Dort können Unternehmen dich finden und kontaktieren, wenn ihnen dein Bewerberprofil gefällt – ganz ohne eigene Bewerbung!

6. Kündige deine aktuelle Ausbildung

Deine Kündigung muss schriftlich auf Papier und mit deiner eigenhändigen Unterschrift erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist unwirksam (§ 22 Abs. 3 BBiG).

7. Ausbildungssuchend bzw. arbeitslos melden

Hast du keine neue Ausbildungsstelle oder sonstige Anstellung, die zeitlich direkt an deinen Abbruch anschließt, musst du Folgendes beachten:

  • Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis (bzw. Kündigung/Abbruch) bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend (§ 38 SGB III).
  • Melde dich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos. Anlaufstelle ist ebenfalls deine zuständige Agentur für Arbeit.
  • Erst wenn du dich arbeitssuchend/arbeitslos meldest, wird dein Kindergeld weitergezahlt (bis zu deinem 25. Geburtstag).

Wie schnell kann ich meine Ausbildung abbrechen?

Wie schnell du deine Ausbildung kündigen kannst, hängt davon ab, ob du noch in der Probezeit bist. Diese muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern (§ 20 BBiG). Wie lang deine Probezeit ist, kannst du in deinem Ausbildungsvertrag nachlesen. In der Probezeit kannst du fristlos kündigen. Danach gilt für dich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen – es sei denn, du hast einen wichtigen Grund oder einigst dich mit deinem Betrieb auf einen Aufhebungsvertrag. Geregelt ist das in § 22 BBiG.

Weg Frist Was du brauchst
Kündigung in der Probezeit Keine, sofort möglich Nichts, du musst keinen Grund angeben
Kündigung nach der Probezeit 4 Wochen Den Wunsch, die Ausbildung aufzugeben oder einen anderen Beruf zu lernen
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund Keine Einen wichtigen Grund, den du belegen kannst
Aufhebungsvertrag Frei vereinbar Das Einverständnis deines Betriebs

Tipp: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Kündigung der Ausbildung kannst du ebenfalls in deinem Ausbildungsvertrag nachlesen.

Welche Konsequenzen hat mein Ausbildungsabbruch?

Die Konsequenzen nach deinem Ausbildungsabbruch sind überschaubar. Wichtig ist, dass du einen Plan für die Zeit danach hast – zum Beispiel eine neue Ausbildung, ein FSJ oder ein Praktikum.

Deine Konsequenzen sind:
  • Du bekommst kein Ausbildungsgehalt mehr.
  • Bei Eigenkündigung droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld.
  • Du musst prüfen/klären, wie du nach dem Ausbildungsabbruch krankenversichert bist.
  • Dein Kindergeld läuft nur weiter, wenn du dich als ausbildungsplatzsuchend meldest.
  • Du solltest den Abbruch in deinem Lebenslauf erklären können.

Aber: Deine bereits absolvierte Ausbildungszeit kann dir später angerechnet werden!

FAQ

Ja, du kannst zu jedem Zeitpunkt deine Kündigung einreichen. In der Probezeit endet deine Ausbildung sofort, danach musst du in der Regel 4 Wochen Kündigungsfrist abwarten.

Ja, auch als minderjähriger Azubi kannst du deine Ausbildung abbrechen. Wichtig: Beide Elternteile müssen die Kündigung mitunterschreiben, genau wie beim Ausbildungsvertrag zu Beginn. Eine nachträgliche Zustimmung reicht nicht aus.

Ja, das ist dann kein Ausbildungsabbruch, sondern ein Ausbildungsplatzwechsel. Deinen alten Vertrag musst du trotzdem kündigen oder per Aufhebungsvertrag beenden.

Ja, du kannst denselben Ausbildungsberuf später zu Ende lernen. Dafür brauchst du einen neuen Ausbildungsvertrag. Deine bereits absolvierte Zeit wird oftmals angerechnet, informiere dich daher rechtzeitig bei der zuständigen Kammer.

Ja, ein Berufswechsel ist jederzeit möglich. Bei ähnlichen Berufen kann dir deine bisherige Ausbildungszeit sogar angerechnet werden, sodass du die neue Ausbildung verkürzen kannst.

Ja, kannst du, musst du aber nicht! Der Mutterschutz gilt auch für Auszubildende, und dein Betrieb darf dir wegen einer Schwangerschaft nicht kündigen. Mit Elternzeit oder Teilzeitausbildung kannst du deine Ausbildung mit Kind zu Ende bringen.

Ja, in der Regel schon. Sag deinem Betrieb so früh wie möglich Bescheid, meist lässt sich der Vertrag einvernehmlich per Aufhebungsvertrag auflösen. Ein Blick in deinen Ausbildungsvertrag lohnt sich, dort können besondere Regelungen stehen.

Nein, du musst kein Ausbildungsgehalt zurückzahlen, wenn du deine Ausbildung abbrichst.

Ja, auch wenn du deine Ausbildung abbrichst, hast du Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis. Dein Ausbildungsbetrieb muss dir bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses mindestens ein einfaches Zeugnis ausstellen. Dieses enthält Angaben zu Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie zu den erworbenen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten. Auf Wunsch kannst du auch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Dieses enthält zusätzlich eine Bewertung deiner Leistungen und deines Verhaltens.