Ausbildungsabbruch: So gehst du vor
1. Finde die Ursache:
Als erstes solltest du dir Gedanken darüber machen, was genau dich in deiner aktuellen Ausbildung
unglücklich macht. Bist du unzufrieden mit der Abteilung, deinen Aufgaben oder ist es wirklich der
Beruf an sich? Je nach Beantwortung der Fragen kommt dann ein Berufswechsel oder Betriebswechsel
infrage.
Hinweis: Bei einem Berufswechsel brichst du deine bisherige Berufsausbildung ab und beginnst
eine neue Ausbildung in einem anderen Beruf. Beim Betriebswechsel bleibst du im selben Beruf und
wechselst nur das Unternehmen.
2. Sprich mit deinen Eltern und Freunden:
Wenn du deinen Entschluss begründen kannst, wirst du bei deinen Eltern und Freunden auf Verständnis
stoßen. Vermeide aber Sätze wie „Ich habe keine Lust mehr“, sondern erkläre dich mit Argumenten und
Fakten. Die Unterstützung deiner Bezugspersonen ist schließlich wichtig, um positiv in die Zukunft
schauen zu können.
3. Suche nach einer Alternative:
Ein Ausbildungsabbruch hat auch etwas Gutes: Du weißt nun, welchen Beruf du nicht ausüben möchtest.
Bevor du dich aber für eine neue Ausbildung bewirbst, musst du erst einmal herausfinden, welche
Stärken bzw. Fähigkeiten dich besonders auszeichnen und welcher Beruf zu dir passt. Klingt
allerdings komplizierter als es ist: Nutze hierfür einfach unseren kostenfreien
Stärken-Check bzw.
Berufs-Check.
4. Bewirb dich auf andere Stellen:
Bevor du deine Ausbildung abbrichst und kündigst, solltest du bereits etwas Neues in Aussicht haben.
Dies muss nicht zwangsläufig eine neue Ausbildung sein, sondern kann auch beispielsweise ein
Praktikum zur Orientierung, ein FSJ oder Studium sein. In deinem Anschreiben solltest du kurz
darstellen, warum du deine Ausbildung abbrichst bzw. abbrechen möchtest – mit einer guten Begründung
ist das kein K.O.-Kriterium. Zahlreiche Formulierungshilfen findest du unter unseren
Bewerbungstipps!
Wichtig: Hast du keine Alternative gefunden, musst du dich nach dem Ausbildungsabbruch
arbeitslos melden und deine Krankenversicherung verständigen. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld
I besteht aber nur, wenn du mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
5. Nutze Bewerberdatenbanken:
Ergänzend zu deinen Bewerbungen auf freie Ausbildungsplätze solltest du dich auch in
Bewerberdatenbanken eintragen. Immer mehr Ausbildungsbetriebe nutzen solche Datenbanken, um passende
Kandidatinnen und Kandidaten ausfindig zu machen - zum Beispiel auch die
Bewerberdatenbank
von AUBI-plus. Dort können Unternehmen dich finden und kontaktieren, wenn ihnen dein
Bewerberprofil gefällt – ganz ohne deine Bewerbung!
6. Kündige deine aktuelle Ausbildung:
Deine Kündigung muss schriftlich und unter Angaben von wichtigen Gründen erfolgen (z. B. der Wunsch
nach einer Ausbildung in einem anderen Beruf).
Achtung: Innerhalb der Probezeit kannst du deine Ausbildung ohne Nennung von Gründen zu
jedem Zeitpunkt abbrechen. Nach der Probezeit musst du jedoch die Kündigungsfrist von vier
Wochen einhalten. Informiere dich im Zweifelsfall über die rechtlichen Rahmenbedingungen in
deinem Ausbildungsvertrag.