Lehrvertrag

Regelungen zum Lehrvertrag

Du hast eine Zusage von einem Lehrbetrieb erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Dann folgt jetzt der „Papierkram“, denn vor Beginn deiner Lehre müssen dein Lehrbetrieb und du noch den Lehrvertrag abschließen. Dieser Vertrag ist eines der wichtigsten Dokumente, bevor du in deine Lehre startest. Der Vertrag muss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBG) schriftlich geschlossen werden.

Solltest du vor Antritt deiner Lehre noch keine 18 Jahre alt sein, ist es notwendig, dass dich ein Erziehungsberechtigter begleitet und ebenfalls unterschreibt. Doch vor der Unterschrift sind noch einige Punkte zu beachten. Wir erklären dir, welche Angaben in deinen Lehrvertrag gehören.

Was wird im Lehrvertrag festgehalten?

Je nach zuständiger Stelle (Handelskammer) kann der Lehrvertrag etwas anders aufgebaut sein. Hier findest du ein Beispiel des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI. Grundsätzlich enthält ein Lehrvertrag folgende Angaben:

  • Name und Anschrift der Vertragspartner,
  • Berufsbezeichnung, Gliederung und Ziel der Berufslehre,
  • Beginn und Dauer der Lehre,
  • Lehrort,
  • tägliche Arbeitszeit in der Lehre,
  • Probezeit,
  • Höhe der Lehrlingslohn,
  • Berufsnotwendige Beschaffungen,
  • Schulische Bildung und überbetriebliche Kurse,
  • Versicherungen,
  • Ferien,
  • Kündigungsvoraussetzungen und
  • Genehmigung der kantonalen Behörde

Was darf nicht im Lehrvertrag stehen?

Auch das kann vorkommen: Der Lehrbetrieb möchte Inhalte im Lehrvertrag verankern, die rechtlich nicht erlaubt sind. Hier einige Beispiele:

  • Du darfst in deinem Lehrvertrag nicht verpflichtet werden, nach deiner Lehre im Unternehmen bleiben zu müssen. Ausnahme wäre hier, dass es sich 6 Monate vor dem Ende deiner Lehre um deine Übernahme nach der Lehre handelt.
  • Auch darf der Lehrvertrag kein Verbot festhalten, deinen erlernten Beruf nach Abschluss der Lehre (ganz oder eingeschränkt) auszuüben – also z. B. bei der Konkurrenz.
  • Während der Lehre entstehen dem Lehrbetrieb Kosten, das ist klar! Die Kosten der Berufslehre dürfen aber nicht an dich weitergegeben werden. Du bist nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen - auch nicht für Kurse, die du auf Verlangen des Lehrbetriebs belegst.
  • Die Zahlung von Vertragsstrafen (z. B. wenn du dein Lehrverhältnis kündigen möchtest) darf ebenfalls kein Bestandteil des Lehrvertrags sein.
  • Beschränkungen, Pauschalen oder gar Ausschlüsse von Schadensersatzansprüchen sind nicht rechtens. Hast du Anspruch auf einen Schadensersatz, entscheidet nicht der Lehrbetrieb über die Höhe.

Die Unterschrift

Damit das Lehrverhältnis rechtmäßig wird, muss der Lehrvertrag von dir und deinem Lehrbetrieb unterschrieben werden. Für den Fall, dass du noch keine 18 Jahre alt bist, müssen auch deine Erziehungsberechtigten den Lehrvertrag unterschreiben. Anschließend erhalten beide Vertragsparteien eine Niederschrift des Lehrvertrags.

Hast du Fragen zu deinem Lehrvertrag?

Lass dir auf jeden Fall Zeit, deinen Lehrvertrag vor dem Unterschreiben genau zu studieren. Bei Fragen wende dich einfach an deinen Lehrbetrieb, auch er möchte, dass keine Fragen zum Lehrvertrag offenbleiben. Freunde oder Bekannte, die bereits im Berufsleben stehen, können dir sicher ebenfalls ein paar Tipps geben und dir bei Fragen weiterhelfen.

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