JAV
Alles rund um die Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Definition: Was ist die JAV?
Hast du schon mal von einer JAV gehört? Die JAV ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung, also die
Interessenvertretung für Azubis, Praktikanten, dual Studierende und jugendliche Arbeitnehmer unter
18 Jahren in deinem Betrieb.
Du kannst dich mit allen Fragen rund um Ausbildung und Arbeit direkt an die JAV wenden. Sie ist dein
erster Ansprechpartner, wenn etwas nicht gut läuft oder du Verbesserungsvorschläge hast. Die JAV arbeitet
eng mit der Arbeitnehmervertretung zusammen, damit deine Anliegen wirklich gehört werden. Die
Arbeitnehmervertretung hat je nach Bereich unterschiedliche Namen. In der Privatwirtschaft spricht
man vom Betriebsrat, im öffentlichen Dienst vom Personalrat und in kirchlichen Einrichtungen von
der Mitarbeitervertretung.
Eine JAV kann nur gegründet werden, wenn es in deinem Unternehmen eine Arbeitnehmervertretung gibt. Außerdem braucht es mindestens 5 Beschäftigte, die vertreten werden können. Eine Pflicht zur JAV gibt es aber nicht.
Was sind die Aufgaben der JAV?
Die JAV setzt sich dafür ein, dass es Azubis im Betrieb gut geht und ihre Rechte beachtet werden.
Aufgaben der JAV:
Interessen vertreten:
Die JAV nimmt die Anliegen und Wünsche der Azubis ernst und bringt sie im Betrieb ein.
Verbesserungen anstoßen:
Sie kann bei der Arbeitnehmervertretung Maßnahmen zu Themen wie Ausbildung, Übernahme oder Gleichstellung vorschlagen.
Regeln einhalten:
Die JAV achtet darauf, dass Gesetze, Tarifverträge und Sicherheitsvorschriften für Auszubildende eingehalten werden.
Anregungen weitergeben:
Sie sammelt Ideen und Rückmeldungen der Azubis und gibt sie an den Betriebsrat, den Personalrat oder die Mitarbeitervertretung weiter.
Integration fördern:
Die JAV unterstützt ausländische Auszubildende und hilft bei ihrer Integration im Betrieb.
Wer wählt die JAV?
Wahlberechtigt sind alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren, Auszubildende, Praktikanten und dual Studierende, die durch die JAV vertreten werden.
Du kannst dich zur Wahl aufstellen lassen, wenn …
1.
du unter 26 Jahren alt bist oder
2.
du Azubi bist (unabhängig vom Alter).
Wichtig ist, dass du kein Mitglied in der Arbeitnehmervertretung bist!
Wann wird gewählt?
Die JAV-Wahl steht alle 2 Jahre an. In der Regel findet sie im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November statt. Mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnt die zweijährige Amtszeit der neuen JAV. Gibt es bereits eine JAV, erfolgt der Wechsel spätestens bis zum 30. November.
Wie groß ist die JAV?
Die Größe der JAV hängt davon ab, wie viele junge Beschäftigte und Auszubildende es im Betrieb gibt. Je mehr Personen
vertreten werden, desto mehr Mitglieder darf die JAV haben.
Die genaue Regelung für die Privatwirtschaft ist im § 101 Abs. 1 und
§ 62 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgehalten.
| Anzahl wahlberechtigter Jugendlicher im Betrieb | Mitglieder in der JAV |
|---|---|
| 5 bis 20 | 1 |
| 21 bis 50 | 3 |
| 51 bis 150 | 5 |
| 151 bis 300 | 7 |
| 301 bis 500 | 9 |
| 501 bis 700 | 11 |
| 701 bis 1000 | 13 |
| über 1000 | 15 |
Welche Rechte habe ich als Mitglied der JAV?
Damit du dich für die Azubis und Jugendlichen im Betrieb stark machen kannst, hast du als JAV-Mitglied besondere Rechte.
Deine Rechte in der JAV:
- Sprechstunden während der Arbeitszeit (§ 69 BetrVG)
- JAV-Sitzungen während der Arbeitszeit (§ 65 Abs. 2 BetrVG)
- Teilnahme an Sitzungen der Arbeitnehmervertretung, Ausschusssitzungen und Besprechungen
- Durchführung von JAV-Versammlungen (§ 71 BetrVG)
- Teilnahme an erforderlichen Schulungen auf Kosten des Arbeitgebers
Habe ich Vorteile als JAV-Mitglied?
Kurz gesagt: Ja! Du hast nach Betriebsverfassungsgesetz einen speziellen Schutz. Als Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) bist du durch das Betriebsverfassungsgesetz besonders geschützt. Du sollst deine Aufgaben ohne Angst vor Nachteilen erledigen können und das wird gesetzlich abgesichert.
Deine zwei größten Vorteile:
1. Übernahme nach der Ausbildung
Wenn du möchtest, muss dein Arbeitgeber dich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen. Dafür stellst du einfach in den
letzten drei Monaten vor Ausbildungsende einen Antrag (§ 78a BetrVG).
Ausnahmen:
- Der Arbeitgeber kann nachweisen, dass kein Bedarf an neuen Mitarbeitenden besteht (dann darf auch kein anderer Azubi übernommen werden).
- Du darfst in deiner Abschlussprüfung nicht deutlich schlechter sein als der Durchschnitt deines Jahrgangs.
2. Besonderer Kündigungsschutz
Du hast den gleichen Schutz wie Betriebsratsmitglieder. Wenn dein Arbeitgeber dich nicht übernehmen möchte, muss er das
spätestens drei Monate vor Ausbildungsende schriftlich mitteilen (§ 78a Abs. 1 BetrVG).
Der Schutz gilt auch noch bis zu einem Jahr nach Ende deiner JAV-Amtszeit (§ 78a Abs. 3 BetrVG).
JAV im öffentlichen Dienst
Auch im öffentlichen Dienst gibt es eine JAV. Allerdings gelten hier etwas andere Regeln: Die Altersgrenze kann abweichen und die Anzahl der Jugendvertreter richtet sich nach den Personalvertretungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Außerdem finden die Wahlen meist im Frühjahr statt. Alle Regelungen stehen im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und im Landespersonalvertretungsgesetze (LPersVG der einzelnen Bundesländer).
JAV in kirchlichen und karitativen Einrichtungen
In kirchlichen Einrichtungen werden Jugendliche und Auszubildende ebenfalls von einer JAV vertreten. Die Vorgaben sind ähnlich wie in der Privatwirtschaft, jedoch können sie in manchen Punkten abweichen. Die genauen Vorschriften für Einrichtungen der evangelischen Kirche und Diakonie richten sich nach dem MVG-EKD (Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland). Die MAVO (Mitarbeitervertretungsordnung der katholischen Kirche) bzw. KAGO (Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung, je nach Bistum) regelt die Vorschriften für Einrichtungen der katholischen Kirche und Caritas.
Rechte und Pflichten
Du hast Fragen zum Ausbildungsvertrag, zur Kündigung, zu Arbeitszeiten, zur Krankmeldung oder zum Berichtsheft? Erfahre mehr über deine Rechte und Pflichten als Azubi.
Keine Rechtsberatung / Keine Gewähr für juristische Inhalte
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während und nach der Ausbildung, sind jedoch kein Ersatz für eine individuelle Rechtsberatung.