Alles gut bewacht: Neue Ausbildungsberufe für die Schutz- und Sicherheitsbranche

Personen schützen, Objekte, Werte und Anlagen sichern, präventive Maßnahmen ergreifen und nicht zuletzt - falls notwendig - Gefahren auch aktiv abwehren: Dies sind einige der Kernaufgaben der Beschäftigten in der privaten Schutz- und Sicherheitsbranche. Sie unterstützen damit den Staat in Ausübung seiner hoheitlichen Aufgaben und leisten einen bedeutenden Beitrag zur inneren Sicherheit. Damit bei wachsendem Bedarf die Branche auch zukünftig auf qualifizierten Nachwuchs zurückgreifen kann, hat das Bundesinstitut für
Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) den zweijährigen Ausbildungsberuf "Servicekraft für Schutz und Sicherheit" neu entwickelt und den seit 2002 bestehenden dreijährigen Ausbildungsberuf "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" modernisiert. An der Erarbeitung der Ausbildungsprofile wirkten Expertinnen und Experten aus der betrieblichen Praxis mit. In beiden Berufen kann ab dem 1. August 2008 ausgebildet werden.

Qualifizierte "Fach- und Servicekräfte für Schutz und Sicherheit" unterstützen die öffentliche, betriebliche und private Ordnung. Nach ihrer Ausbildung eröffnet sich ihnen ein breites Einsatzgebiet mit guten Zukunfts- und Entwicklungschancen. So kommen Tätigkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen der Unternehmenssicherheit oder des öffentlichen Dienstes in Betracht. In der Verkehrswirtschaft können sie in den Sicherheitsabteilungen von Bahnhöfen, Flughäfen oder Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs eingesetzt werden. Dort übernehmen sie in enger Abstimmung mit staatlichen Stellen zum Beispiel Personen-, Reise- und Handgepäckkontrollen.

Das Aufgabenprofil der Fach- und Servicekräfte ist vielfältig:

Sie führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch.

- Sie beurteilen Gefährdungspotenziale und leiten entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ein.
- Sie überprüfen und überwachen die Einhaltung von objektbezogenen Schutz- und Sicherheitsvorschriften - insbesondere im Arbeits-, Brand-, Umwelt- und Datenschutz.
- Sie überprüfen die ordnungsgemäße Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und leiten - falls Mängel vorliegen - entsprechende Maßnahmen ein.
- Sie sind in der Lage, sich jederzeit situations- und personenbezogen zu verhalten und entsprechend zu handeln.
- Sie arbeiten team- und kundenorientiert sowie in enger Abstimmung mit anderen Dienstleistungsbereichen.

Da "Fachkräfte für Schutz und Sicherheit" in einem größeren Ausmaß eigenverantwortlich und selbstständig arbeiten müssen,

- wirken sie darüber hinaus bei der Angebotserstellung und Auftragsbearbeitung mit.
- Sie ermitteln, klären auf und dokumentieren sicherheitsrelevante Sachverhalte und
- beobachten die Entwicklung der Branche und bewerten mögliche Auswirkungen auf das betriebliche Leistungsangebot.

Die erfolgreich abgeschlossene zweijährige Ausbildung zur "Servicekraft" kann nach den Vorschriften für das 3. Ausbildungsjahr im Ausbildungsberuf "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" fortgesetzt werden. Nach einer weiteren einjährigen Berufserfahrung als Fachkraft ist eine Weiterbildung zum "Meister für Schutz und Sicherheit" möglich.

Die private Schutz- und Sicherheitsbranche hat sich zu einem wichtigen Wirtschafts- und Standortfaktor in Deutschland entwickelt. So betrug 2006 der Umsatz im Wach- und Sicherheitsgewerbe nach Verbandsangaben circa 4,3 Milliarden Euro, und in den etwa 3.300 Unternehmen waren rund 171.000 Beschäftigte tätig. In dem jetzt modernisierten Ausbildungsberuf "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" wurden bis 2006 mehr als 2.100 Ausbildungsverhältnisse gezählt. Grundsätzlich wird in allen Bereichen von einer weiteren Expansion ausgegangen. Mit dem höchsten Zuwachs wird mittelfristig im Bereich der Nachfrage durch Privatkunden gerechnet.

(Quelle: www.bibb.de)

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