Urlaub in der Lehre

Auch Lehrlinge in der Lehre haben Anspruch auf Urlaub. Doch wie viele Tage Urlaubsanspruch hast du als Lehrling? Wann darfst du dir Urlaub nehmen? Alle Infos zum Thema Urlaub in der Lehre.

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Habe ich in der Lehre Urlaub?

Urlaub - die schönste Zeit im Jahr. Leider gehören die Sport-, Frühlings-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien der Vergangenheit an, wenn du in der Lehre bist. Zwar gelten die Ferien auch weiterhin für die Berufsschulzeit, allerdings musst du in dieser Zeit in deinem Betrieb deinen Tätigkeiten nachgehen. Nichtsdestotrotz steht auch dir als Lehrling ein Recht auf Urlaub zu. In der Schweiz sind deine Urlaubsansprüche im Obligationenrecht (OR) Art. 329 und Art.345 geregelt.

Dein Urlaubsanspruch für die Lehre muss im Lehrvertrag festgehalten werden. Während deines Urlaubs wird dein Lohn normal weiterbezahlt. Der Zweck des Urlaubs ist die Erholung vom Arbeitsalltag. Daher sollst du im Urlaub keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Wie viel Urlaubsanspruch habe ich als Lehrling?

Laut diesem Gesetz hat jeder Arbeitnehmer in seinem Arbeitsverhältnis einen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen. Das entspricht bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstagen. Bei einer 6-Tage-Woche sind 4 Wochen gleich 24 Urlaubstage.

Bist du noch unter 21 Jahren alt, genießt du einen besonderen Schutz. Denn du hast einen Urlaubsanspruch von mindestens 5 Wochen, also 25 freien Tagen. Außerdem musst du dir mindestens einmal im Jahr 2 Wochen Urlaub am Stück nehmen.

Wo liegt der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen?

In deinem Lehrvertrag ist die Anzahl deiner Urlaubstage entweder in Werk- oder Arbeitstagen angegeben. Egal in welcher Form diese angegeben sind, du hast als Lehrling keinen Nachteil. Die Werktage werden dann entsprechend in Arbeitstage umgerechnet, oder auch umgekehrt.

Unterschied zwischen Werk- und Arbeitstag

Werktag:

Der Werktag ist ein Wochentag, an dem ohne Einschränkungen gearbeitet werden darf. In der Schweiz sind es die Tage von Montag bis Samstag. Eine Woche hat also sechs Werktage.


Arbeitstag:

Ein Arbeitstag hingegen ist jeder Tag, an dem eine Leistung für den Arbeitgeber erbracht wird. Regulär sind es fünf Arbeitstage in einer Woche, üblicherweise von Montag bis Freitag.

Zeitpunkt und Länge des Urlaubs

Grundsätzlich kannst du deinen Urlaub zu jedem Zeitpunkt im Jahr nehmen. Um dich mit deinem Arbeitgeber auf einen Zeitraum zu einigen, reichst du einen Urlaubsantrag ein. Dieser sollte möglichst frühzeitig und immer schriftlich gestellt werden. Für den Antrag gibt es keine gesetzliche Frist, häufig sind aber 3 Monate im Voraus erwünscht, kläre dies vorab mit deinem Lehrbetrieb.

Arbeitest du nicht das komplette Kalenderjahr über in einem Betrieb, steht dir der Urlaub anteilig zu, und zwar 1/12 deines Jahresurlaubs pro Monat. Das entspricht bei 20 Urlaubstagen im Jahr etwa 1,5 Tagen pro Monat. Arbeitest du beispielsweise 4 Monate dort, beträgt dein Urlaubsanspruch 6 Tage.

Urlaub aus dem alten Jahr kannst du in die darauffolgenden Jahre mitnehmen. Dieser verjährt erst 5 Jahre nach Ende des Jahres, in dem er übriggeblieben ist. Die geplanten Urlaubstage werden logischerweise immer vom ältesten noch offenen Urlaub abgezogen.

Auszahlung von Urlaub

Urlaub dient der Erholung! Die Auszahlung des Urlaubsanspruchs für Lehrlinge ist daher nicht erlaubt. Ausnahme: Falls du am Ende der Lehre noch Urlaub offen hast oder der Lehrvertrag vorzeitig beendet wird, bekommst du diese Tage ausbezahlt.

Krankheit während des Urlaubs

Wirst du während deines Urlaubs krank, dann geh umgehend zum Arzt und lass dir deine Arbeitsunfähigkeit mit einem Arztzeugnis bestätigen. Die Anzahl der Tage, an denen du arbeitsunfähig warst, bekommst du gutgeschrieben, d. h. diese Urlaubstage kannst du zu einem späteren Zeitpunkt „nachholen“.

Muss ich während meines Urlaubs zur Berufsschule?

Bei einer Lehre besuchst du neben deinem Lehrbetrieb auch die Berufsschule. Auch diese richtet sich nach den normalen Schulferien deines Kantons und hat somit in den Sport-, Frühlings-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien geschlossen. Solltest du aus eigenem Interesse einen Urlaubszeitraum außerhalb der Ferienzeiten wählen, musst du trotzdem in die Berufsschule gehen. Dein Urlaub befreit dich nicht von deiner Teilnahmepflicht am Berufsschulunterricht.

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