Krankheit in der Ausbildung
FAQ zum Kranksein in der Ausbildung

Eine Operation, Zahnschmerzen oder eine simple Grippe – jeder wird irgendwann mal krank in der Ausbildung. Dir, als Azubi, gehen beim Thema Krankmeldung bestimmt viele Fragen durch den Kopf. Wie geht das mit einer Krankmeldung und den Bescheinigungen? Bekomme ich trotzdem Geld? Kann ich gekündigt werden?

Falls du auch Unterstützung gebrauchen kannst, findest du hier die wichtigsten Antworten rund um das Thema Krankheit in der Ausbildung.

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Wie läuft meine Krankmeldung ab?

Wir erklären dir, wie du dich im Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule krankmelden musst und welche Bescheinigungen du brauchst.

Bist du krank und kannst nicht zur Arbeit, musst du dich sofort morgens bei deinem Ausbildungsbetrieb melden. Meistens erfolgt die Krankmeldung bei Azubis telefonisch. Falls du schon beim Arzt warst, teile außerdem die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit mit. Je nach Regelung im Unternehmen kann es auch erlaubt sein, eine Mail oder eine kurze WhatsApp-Nachricht zu senden. Wirf einen Blick in deinen Arbeitsvertrag oder frag deine Ausbilderin oder deinen Ausbilder. Tritt die Erkrankung während der Arbeitszeit auf, meldest du dich direkt bei deinem Chef krank und kannst anschließend zur Genesung nach Hause.
Nachdem du dich krankgemeldet hast, benötigst du laut Entgeltfortzahlungsgesetz spätestens am vierten Tag der Krankheit eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Diese muss dein Arbeitgeber seit 2023 direkt von der Krankenkasse anfordern, du wirst also ab sofort entlastet.

Ja, eine Krankmeldung in der Berufsschule ist für Azubis Pflicht. Auch dort gibt es Vorgaben, die dir dein Klassenlehrer am Anfang der Ausbildung mitteilen wird. Meistens rufst du morgens kurz im Sekretariat an. Wichtig ist außerdem, dass du – auch wenn es ein Berufsschultag ist – in deinem Ausbildungsbetrieb Bescheid gibst, dass du krank bist.

Die AU ist ein offizielles Dokument und der ärztliche Nachweis dafür, dass du arbeitsunfähig bist. Darin wird nicht vermerkt, woran du erkrankt bist. Den „gelben Schein“, wie er umgangssprachlich genannt wird, fordert dein Arbeitgeber seit 2023 digital direkt bei der Krankenkasse an (daher auch die Bezeichnung elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. eAU), du musst ihn also nicht mehr eigenständig abgeben.

Laut Gesetz benötigst du spätestens am vierten Tag nach Auftreten der Erkrankung eine AU. Wenn du also an einem Montag erkrankst, musst du spätestens am Donnerstag einen Arzt aufsuchen.
Achtung: Entgegen dieser gesetzlichen Regelung kann dein Ausbildungsbetrieb den „gelben Schein“ auch schon am ersten Krankheitstag verlangen! Du weißt nicht genau, ab wann dein Arbeitgeber eine AU verlangt? Schau als erstes in deinen Ausbildungsvertrag, dort werden Fristen wie diese oft angegeben.

Wenn du länger krank bist und noch nicht arbeiten kannst, benötigst du eine Folgebescheinigung deines Arztes. Diese kann dein Arbeitgeber ebenso bei deiner Krankenkasse anfordern. Die Frist für die neue Krankmeldung ist der Tag, der auf den letzten Tag deiner ersten AU folgt.

Laut Gesetz muss der Arbeitgeber nur über die Dauer deines Ausfalls benachrichtigt werden. Über die Diagnose deiner Krankheit musst du auf der Arbeit und in der Berufsschule keine Auskunft geben, das ist Privatsache. Auch auf Nachfrage musst du also keine Antwort geben!

Bekomme ich trotzdem Geld?

Bist du nur ein paar Tage krank oder fällst aufgrund einer Grippe zwei Wochen aus, hat deine Krankheit keine Auswirkung auf dein Gehalt. Mit einer Sportverletzung kann es aber schonmal passieren, dass du deine Arbeit länger nicht ausführen kannst und nicht in den Ausbildungsbetrieb gehst. In diesen Fall gibt es Regelungen wie die Lohnfortzahlung und das Krankengeld.

Wie lange erhält man eine Lohnfortzahlung?

Wenn du für eine längere Zeit krankgeschrieben bist, erhältst du laut § 19 des Berufsbildungsgesetzes sechs Wochen lang die volle Ausbildungsvergütung. In dieser Zeit läuft auch dein Ausbildungsverhältnis ganz normal weiter.
Achtung:Ein neu eingestellter Azubi hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Außerdem gibt es die Lohnfortzahlung nur einmal pro individuelle Krankheit. Falls jedoch eine erneute Erkrankung eine andere Ursache hat, hast du trotzdem einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Außerdem kann die Lohnfortzahlung in wenigen Ausnahmefällen verweigert werden.

Krankengeld – wie viel erhalte ich als Azubi?

Nach Ablauf der sechs Wochen erhältst du von deiner Krankenkasse Krankengeld. Der Betrag liegt zwischen 70 Prozent deiner Brutto-Ausbildungsvergütung und maximal 90 Prozent deines Netto-Gehalts. Das Krankengeld bekommen Auszubildende maximal 78 Wochen in einem Zeitraum von drei Jahren – sofern es sich um die dieselbe Krankheit handelt bzw. die Krankheitsursache identisch ist.
Achtung: Die sechs Wochen Lohnfortzahlung werden auf die 78 Wochen Krankengeld angerechnet, das heißt, tatsächlich bekommen Mitarbeiter dann nur für 72 Wochen Krankengeld.

Welche Rechte hast du als Azubi im Krankheitsfall?

Im Krankheitsfall hast du wahrscheinlich keine Lust, lange zu suchen, welche Rechte dir in deiner Situation zustehen. Wir haben dir das Wichtigste zusammengefasst. Wie viele Tage du krank sein darfst, was passiert, wenn du im Urlaub oder sogar an deinem Prüfungstag krank bist, erfährst du hier.

Wie viele Krankheitstage darf ich in der Ausbildung haben?

In der Ausbildung gibt es keine feste Anzahl an erlaubten Krankheitstagen, aber der Richtwert liegt bei maximal 10 Prozent der gesamten Ausbildungszeit, da sonst die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet werden könnte. Das würde 66 Tagen bei einer dreijährigen Ausbildung entsprechen. Diese Grenze bezieht sich auf die gesamte Ausbildungszeit, sowohl auf die Zeit im Betrieb als auch in der Berufsschule. Bei Überschreitung dieser Grenze wird dies als Einzelfall geprüft, was die Zulassung zur Prüfung gefährden kann.


Was ist, wenn ich in der Probezeit krank werde?

Wenn du in der Ausbildung während der Probezeit krank wirst, melde dich sofort bei deinem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule und lege spätestens ab dem vierten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vor. Wenn die Unterbrechung mehr als ein Drittel der Probezeit ausmacht, kannst du die Verlängerung deiner Probezeit erwarten. Während der ersten vier Wochen der Probezeit zahlt der Arbeitgeber keinen Lohn, danach für bis zu sechs Wochen die Ausbildungsvergütung, und anschließend die Krankenkasse Krankengeld.


Krank im Urlaub – welche Rechte hat man?

Wenn du im Urlaub krank wirst, benötigst du ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von deinem Arzt. Anschließend bekommst du alle Urlaubstage zurückerstattet, die deiner Krankheit zum Opfer fallen.


Krank am Tag der Abschlussprüfung – was muss man tun?

Du kannst krankheitsbedingt nicht an einer Abschlussprüfung teilnehmen? Dann benötigst du ebenso eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deines Arztes. Anschließend kannst du dich am nächstmöglichen Termin zu einer neuen Prüfung anmelden. Hinweis: Wenn du krankgeschrieben bist, darfst du grundsätzlich trotzdem an Prüfungen teilnehmen – dies jedoch auf eigene Gefahr. Wenn das Prüfungsergebnis in diesem Fall nicht deinen Vorstellungen entspricht, darfst du nicht deine Krankheit für die schlechten Noten verantwortlich machen. Die Prüfer stellen vor Beginn der Prüfung immer die Frage, ob sich alle Prüflinge dazu im Stande fühlen, an dieser teilzunehmen. Also überlege dir genau, ob du zur Prüfung antrittst. Bei praktischen Prüfungen hingegen sind die Prüfer dazu verpflichtet, kranke Azubis von diesen auszuschließen, da beispielsweise bei körperlich anstrengenden Übungen ein hohes Sicherheitsrisiko besteht.

Prüfungstipps

Jeder kennt die Aufregung vor Klausuren, das Lampenfieber bei Vorträgen und die Angst vor einem Black-out. Unsere Prüfungstipps helfen dir bei der Vorbereitung auf schriftliche und mündliche Prüfungen.

Kann ich aufgrund von Krankheit gekündigt werden?

Du machst dir Sorgen, dass du gekündigt wirst, weil du oft oder länger krankheitsbedingt ausfällst? Geht das überhaupt? Prinzipiell ja, aber es gibt bestimmte Regelungen. Hier findest du Antworten auf die Fragen, ob häufige Erkrankungen oder eine lange Krankheit zur Kündigung führen und ob du während deiner Krankheit gekündigt werden kannst.

Kann häufige Krankheit zur Kündigung führen?

Ja, prinzipiell ist es möglich, dass ein Ausbildungsbetrieb Azubis wegen häufiger Erkrankungen kündigt. Eine solche Kündigung ist als Sonderfall der personenbedingten Kündigung anerkannt. Unterschieden werden dabei häufige Kurzerkrankungen (insgesamt 45 bis 60 Tage in 24 Monaten) und Langzeiterkrankungen.


Führt eine lange Krankheitsphase zur Kündigung?

Bei einer Langzeiterkrankung wie einer Allergie, die eine Beschäftigung in deinem Arbeitsbereich quasi unmöglich macht, kannst du als Azubi gekündigt werden, wenn innerhalb deiner Ausbildungszeit mit keiner Genesung mehr zu rechnen ist. Die Kündigung infolge von Krankheit ist also rechtens.


Ist eine Kündigung während der Krankheit erlaubt?

Während der Probezeit kann dir dein Ausbildungsbetrieb jederzeit kündigen, also auch wenn du krank bist. Nach Ablauf der Probezeit braucht es einen wichtigen Grund für die Kündigung. Kann dein Ausbildungsbetrieb einen solchen anführen, darf er dich auch während du krank bist, kündigen.

Verlängerung der Ausbildung

Dein Ausbildungsziel ist in Gefahr? Dann kann es Sinn ergeben, deine Ausbildung zu verlängern. Welche Gründe vorliegen müssen und wie du die Verlängerung beantragst, erfährst du hier.

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