Legastheniker als Azubis gewinnen

Legasthenikerinnen und Legastheniker leiden oft unter Vorurteilen, die ihnen und ihrer Schwäche entgegengebracht werden. Dabei hat Legasthenie nichts mit fehlender Intelligenz oder fachlicher Kompetenz zu tun. Sogar hochbegabte Menschen können unter einer Lese-Rechtschreibstörung (LRS) leiden. Warum sollten junge Menschen mit LRS dann nicht auch eine Ausbildung machen können? Technische Hilfsmittel unterstützen im Arbeitsalltag, es gibt Erleichterungen bei der Prüfung, Infos und Hilfen von verschiedenen Anlaufstellen und im Fall der Fälle die Möglichkeit, die Ausbildung zu verlängern. Was sollte sie als Ausbilderin bzw. Ausbilder also daran hindern, Auszubildende mit LRS einzustellen?

Legasthenie ist eine genetisch bedingte Einschränkung beim Lesen und Schreiben.
Legasthenie ist eine genetisch bedingte Einschränkung beim Lesen und Schreiben. © Monkey Business Images | canva

Wie äußert sich eine Legasthenie?

Jede Legasthenie ist anders und individuell. Daher ist es nicht immer einfach, diese zu erkennen und zu diagnostizieren. Insbesondere beim Erlernen von Lesen und Schreiben im Kindesalter ist es völlig normal, Fehler zu machen. Halten die Probleme jedoch länger an, kann es sein, dass eine Lese-Rechtschreibstörung vorliegt. Die Beeinträchtigung der Lesefähigkeit ist dabei laut der Weltgesundheitsorganisation WHO das Hauptmerkmal einer Legasthenie. In der frühen Lernphase von Kindern kann sich diese unter anderem dadurch äußern, dass sie Schwierigkeiten haben, Buchstaben korrekt zu benennen oder das Alphabet aufzusagen.

Hintergrundinfo: WHO-Klassifikation

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Legasthenie in das internationale Klassifikationsschema ICD-10 aufgenommen. Aus medizinischer Sicht liegt danach eine „umschriebene Lese-Rechtschreibstörung“ (LRS) vor, wenn anhaltende und eindeutige Schwächen im Bereich der Lese- und Rechtschreibung NICHT auf folgende Kriterien zurückgeführt werden können:

  • Entwicklungsalter
  • Unterdurchschnittliche Intelligenz
  • Fehlende Beschulung
  • Psychische Erkrankung
  • Hirnschädigung 

Dabei müssen nicht immer Lese- und Rechtschreibstörungen zusammen auftreten, es gibt auch Fälle, in denen nur die eine oder die andere Schwäche auftritt. LRS kann zur Anerkennung des Behindertenstatus führen.

Ein wichtiger Unterschied: Legasthenie hat nichts mit Analphabetismus zu tun. Analphabeten können nicht lesen, weil sie es nicht (richtig) gelernt haben. Bei LRS handelt es sich dagegen um eine genetisch bedingte Einschränkung, also eine Schwäche, die im Erbgut verankert ist. Legasthenie ist im Gegensatz zu Analphabetismus nicht heilbar. Durch gezielte Therapie und Förderung können aber in einigen Fällen die Einschränkungen gemindert werden.

Verwandt: Dyskalkulie

Nicht so sehr im Fokus wie die Legasthenie ist die Dyskalkulie, weil sie im Alltag weniger auffällig ist. Hierbei handelt es sich um eine Rechenschwäche. Wie auch die Legasthenie wird die Ursache im genetischen Bereich gesehen – völlig erforscht ist das aber noch nicht. Diese Schwäche zeichnet sich dadurch aus, dass es Betroffenen schwerfällt, zum Teil einfachste mathematische Regeln zu verstehen und anzuwenden.

Zwar werden die mathematischen Grundlagen an einer anderen Stelle im Gehirn verarbeitet als die Sprache, gleichzeitig bedarf es natürlich auch einer sprachlichen Basis, um die mathematischen Formeln und die gestellten Aufgaben zu verstehen. Legasthenie erschwert diesen Vorgang zusätzlich, weshalb die Dyskalkulie häufig mit der Lese-/Schreibschwäche einhergeht. Das muss aber nicht zwangsläufig so sein – Dyskalkulie kann auch allein auftreten.  

Durch ein Rechentraining, aber auch durch Verhaltens- und neuropsychologisches Training, kann die Rechenschwäche in vielen Fällen zumindest vermindert werden.

Legastheniker als Azubis

Sie konnten – wenn Sie nicht an Legasthenie leiden – diesen Text bisher sicherlich ohne Probleme lesen. Für einen Menschen mit dieser Schwäche bedeutet es aber Schwerstarbeit. Da liegt die Vermutung nahe, dass diese nicht für eine Ausbildung geeignet sind.

Falsch gedacht! Zum einen gibt es sehr unterschiedliche Ausprägungen von Legasthenie mit unterschiedlich schweren Beeinträchtigungen im Alltag. Zum anderen gibt es inzwischen ausgezeichnete Hilfsmittel, um die Schwäche zu kompensieren. Denn – wie bereits beschrieben – Legasthenie hat nichts mit Intelligenz zu tun.

Technische Hilfsmittel für Legastheniker in der Ausbildung

Dank der modernen Technik gibt es mittlerweile die Möglichkeit, sich Texte mit einem geeigneten Computerprogramm vorlesen zu lassen. Einige Internetbrowser haben bereits standardmäßig eine entsprechende Funktion integriert.

Und beim Schreiben? Ein gutes Rechtschreibprogramm merzt die Fehler gleich von Anfang an aus oder zeigt sie zumindest an und gibt Ratschläge für die Korrektur. Schon die standardmäßige Rechtschreibprüfung bei Microsofts Word bietet durchaus ordentliche Ergebnisse. Noch einfacher geht es, wenn man ein Diktierprogramm nutzt. Es gibt professionelle Softwarelösungen, die zugleich mit umfangreichen Wörterbüchern ausgestattet sind; es gibt sogar besondere Fachwörterbücher, z. B. mit juristischen oder medizinischen Begriffen.  

Im Alltag funktioniert das sehr gut. Hinzu kommt, dass nicht alle Berufe „schriftorientiert“ sind, wie etwa im Handwerk oder in der Industrie. Aber selbst in Büroberufen können die Einschränkungen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden.

Ähnliches gilt für die Dyskalkulie. Auch hier können technische Hilfsmittel eingesetzt werden. Es bleibt jedoch oft das Problem, dass eine falsche Eingabe gar nicht bemerkt wird, weil das Zahlenverständnis der Betroffenen dafür nicht ausreicht. Bei Berechnungen oder Bestellungen sollte in solchen Fällen daher sicherheitshalber das Vier-Augen-Prinzip angewandt werden. 

Erleichterungen bei der Prüfung

Und in der Prüfung? Hierfür gibt es entsprechende Regelungen. Gesetzlich ist ein Nachteilsausgleich für behinderte Prüflinge vorgesehen. Dieser kann – je nach zuständiger Kammer und Art und Umfang der Einschränkungen beim Prüfling – unterschiedlich sein.

Möglich sind zum Beispiel eine Zeitverlängerung oder die Nutzung von entsprechenden Computerprogrammen bei der Prüfung. Wenn Sie also die Einstellung eines Legasthenikers planen, sprechen Sie mit der zuständigen Kammer und stimmen Sie schon im Vorfeld mögliche Prüfungserleichterungen ab. Sie können dann bereits in der Ausbildung entsprechende Übungen unter den voraussichtlichen Prüfungsbedingungen durchführen. Welche Nachteilsausgleiche erforderlich und sinnvoll sind, wird im Gespräch mit der Kammer geklärt. Dabei kann eine ärztliche oder gutachterliche Empfehlung hilfreich sein. 

Übrigens: Auf dem Prüfungszeugnis wird ein Nachteilsaugleich nicht vermerkt. Es ist also auf keinen Fall eine Abschlussprüfung „zweiten“ Ranges.

>> mehr über den Nachteilsausgleich bei Prüfungen erfahren

Verlängerung der Ausbildung

Benötigen Auszubildende mit LRS aufgrund ihrer Einschränkung mehr Zeit für die Ausbildung, so kann die Ausbildungszeit verlängert werden. Ein entsprechender Antrag kann von der bzw. dem Auszubildenden bei der zuständigen Kammer gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Kammer nach Anhörung des Ausbildungsbetriebes und ggf. der Berufsschule. Ein Hinweis für die Notwendigkeit einer Verlängerung können unter anderem schlechte Zensuren in der Berufsschule oder ein schlechtes Ergebnis der Zwischenprüfung sein.

>> mehr über Verlängerung der Ausbildung erfahren


Anlaufstellen: Hier bekommen Sie Informationen und Hilfe

Legasthenie ist als Behinderung anerkannt, die Betroffenen gelten allerdings nur in einigen Fällen als schwerbehindert. Auch bei einer Behinderung von weniger als 50 Prozent können Arbeitgeber häufig Fördermittel in Anspruch nehmen. Das gilt insbesondere für die Ausbildung von Schwerbehinderten. 

Informationen dazu erhalten Sie

  • bei der Arbeitsagentur (Vermittlung von behinderten Auszubildenden) https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/arbeitskrafte-mit-behinderungen
  • bei den Ausbildungsberatern der Kammern (Beratung und Unterstützung der Auszubildenden und der Ausbildungsbetriebe, Fördermöglichkeiten, Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen). Die zuständige IHK finden Sie unter https://www.ihk.de/, die Handwerkskammern unter https://www.handwerkskammer.de/
  • bei den Integrationsämtern: Aufgabe der Integrationsämter ist es, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu sichern und zu fördern. Dazu bedienen sie sich insbesondere der Integrationsfachdienste und arbeiten eng mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen. 


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