Lehrbeginn

Die Checkliste zum Lehrbeginn

Du hast eine Zusage von einem Lehrbetrieb erhalten? Glückwunsch! Dann folgt jetzt der „Papierkram“, denn vor Beginn deiner Lehre wird ein Vertrag zwischen dir und dem Betrieb abgeschlossen.

Damit dir zum erfolgreichen Start in den Job nichts Wichtiges fehlt, findest du hier eine Übersicht der wichtigsten Versicherungen zu deinem Lehrbeginn.

Bloß nichts vergessen …

Erkenne auf einen Blick alles, was du am Anfang deiner Ausbildung im Auge behalten solltest. Denn zum erfolgreichen Start in den Job gehört auch jede Menge Papierkram. Damit dir nichts Wichtiges fehlt, haben wir hier für dich zusammengestellt, was du brauchst und wo du es bekommst.

Lohnsteuer

Vom Finanzamt erhältst du ein Informationsschreiben über die für den Lohnsteuerabzug gespeicherten Daten. Diese Angaben kann der Arbeitgeber elektronisch abrufen. Dazu benötigt er die auf dem Schreiben angegebene Identifikationsnummer. Um alles Weitere kümmert sich dann der Arbeitgeber. Änderungen dieser Daten (zum Beispiel die Eintragung eines Steuerfreibetrages) müssen beim Finanzamt beantragt werden.

Girokonto

Wer arbeitet, verdient damit normalerweise auch etwas. Damit das Geld von deinem Arbeitgeber tatsächlich bei dir ankommen kann, benötigst du ein Girokonto. Erkundige dich bei Banken und Sparkassen, denn häufig gibt es spezielle Angebote für Auszubildende.

Sozialversicherungsausweis

Okay, bis zur Rente dauert es noch ein bisschen. Doch bereits zu Ausbildungsbeginn benötigst du eine Sozialversicherungsnummer und gegebenenfalls den dazugehörigen Ausweis. Denn: Durch deine Versicherungsnummer ist garantiert, dass alle deine geleisteten Beiträge auch bei der Rentenversicherungsanstalt richtig zugeordnet werden. Nachdem du deinem Arbeitgeber den Ausweis vorgelegt hast, bewahre diesen sicher auf. Denn du brauchst ihn für dein gesamtes Berufsleben bis zur Rentenzahlung. Die TK beantragt den Ausweis gern für dich. Deine Rentenbeiträge werden dann von Anfang an richtig gespeichert.

Krankenversicherung

Mit Beginn deiner Ausbildung endet die beitragsfreie Familienversicherung und du kannst deine Krankenversicherung selbst wählen. Vergleiche in Ruhe, welche Krankenversicherung für dich die richtige ist. Denn es gibt insbesondere bei den Leistungen und dem Service Unterschiede. Die TK bietet dir als große gesetzliche Krankenversicherung umfangreiche Vorteile – besonders für unsere vielen jungen Mitglieder. Wir beraten dich gern persönlich und kümmern uns schnell und unkompliziert um deinen optimalen Versicherungsschutz. Ruf uns einfach an: 0800 - 422 55 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands), rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.

Gesundheitskarte

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kannst du alle Vertragsärzte aufsuchen. Wenn du die Gesundheitskarte vorlegst, rechnet der Vertragsarzt seine im Rahmen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen ab. Dies erfolgt über seine zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Die Gesundheitskarte ist bei Versicherten ab 15 Jahren mit einem Lichtbild ausgestattet.

Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse

Für eine vollständige Personalakte am ersten Arbeitstag brauchst du eine Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenkasse. Du teilst uns mit, wann und bei welchem Arbeitgeber du deine Ausbildung beginnst – und wir senden dem Unternehmen umgehend die Bescheinigung über deine Mitgliedschaft zu.

Gesundheitsbescheinigung

Wenn du unter 18 bist, brauchst du für den Start in die Ausbildung eine Gesundheitsbescheinigung. Hintergrund: Dein Arbeitgeber muss wissen, ob du gesund bist und ob die vorgesehenen Arbeiten auch nicht deine Gesundheit gefährden. Den Berechtigungsschein für die kostenlose Untersuchung erhältst du zumeist direkt bei deinem Hausarzt. Sag ihm am besten vor dem Termin Bescheid, worum es geht.

Zuzahlungsbefreiung

Für die meisten Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hat der Gesetzgeber Zuzahlungen vorgesehen. Damit niemand zu sehr finanziell belastet wird, können sich Versicherte jedoch unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien lassen. Du möchtest von deiner Ausbildungsvergütung möglichst viel selbst behalten? Wir beraten dich gern, wann eine Zuzahlungsbefreiung möglich ist.

Schulzeitbescheinigung

Sogar Schulbesuche kannst du dir für die Rente anrechnen lassen. Allerdings nur, wenn du noch nach deinem 17. Lebensjahr zur Schule gegangen bist. Bei der TK erhältst du die Bescheinigung, die du von deiner Schule ausfüllen lassen kannst. Für dich bequem: Wir reichen deine ausgefüllte Bescheinigung bei der Rentenversicherung ein.

Zeugnisse

Bewahre alle Zeugnisse deiner Schul- und Studienzeit auf. Und denk daran, dir für Praktika, Ausbildung und berufliche Tätigkeiten immer ein Zeugnis oder zumindest eine Bescheinigung ausstellen zu lassen. Die TK beglaubigt gern kostenlos Kopien von deinen Zeugnissen oder anderen Dokumenten.

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