Arbeitszeiten in der Ausbildung

Für Jugendliche und Erwachsene gelten unterschiedliche Arbeitszeiten. Diese werden durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt. Was das für Mädels und Jungs in der Ausbildung bedeutet, haben wir dir hier zusammengefasst.

Ab wann ist man volljährig?

In Deutschland giltst du als volljährig, wenn du das 18. Lebensjahr vollendet hast. Damit unterliegst du den Gesetzen, die für Erwachsene gelten. Solange du noch nicht volljährig bist, darfst du nicht an jedem Wochentag arbeiten und musst auch bei deinen Arbeitszeiten auf einiges achten. Als Jugendlicher gelten für dich nämlich andere Bestimmungen als für Erwachsene.

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Unterschiede bei den Arbeitszeiten auf einen Blick

Wöchentliche Arbeitszeit

Als Jugendlicher:

Du darfst maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten, also durchschnittlich 8 Stunden in 5 Tagen. In manchen Berufen, beispielsweise in der Landwirtschaft, sind auch bis zu 9 Stunden möglich. Diese Mehrarbeit gleichst du an einem anderen Tag aus.

Als Erwachsener:

Die Arbeitszeit für Volljährige kann bis zu 48 Stunden in der Woche betragen. Sie kann sogar bei 10 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich liegen, aber nur, wenn ein Ausgleich geschaffen wird. Es gilt: Innerhalb von 6 Monaten darfst du den Durchschnitt von 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten!

Wichtig: Es kann vorkommen, dass in deinem Ausbildungsvertrag eine geringere Arbeitszeit festgelegt ist. Solange du dich noch in der Ausbildung befindest, gilt diese auch für dich.

Arbeitstage

Als Jugendlicher:

Als Jugendlicher hast du eine 5-Tage-Woche, also arbeitest du von Montag bis Freitag. In der Regel hast du samstags und sonntags frei. Auch an Feiertagen musst du nicht arbeiten. Musst du dennoch einmal an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag arbeiten, steht dir ein Ausgleichstag in derselben oder der nächsten Woche zu.

Als Erwachsener:

Als volljähriger Azubi darfst du an bis zu 6 Tagen in der Woche arbeiten. Dabei sind Montag bis Samstag ganz normale Arbeitstage für dich. Falls du an einem Sonn- oder Feiertag arbeitest, erhältst du dafür natürlich einen Ausgleichstag.

Berufsschule

Als Jugendlicher:

Deine Zeit in der Berufsschule, bei Prüfungen oder anderen Ausbildungsmaßnahmen muss auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Für einen Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird dir ein Arbeitstag mit acht Stunden angerechnet. Wie bei der Freistellung gilt diese Regel jedoch nur an einem Tag in der Woche; an einem weiteren Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird nur die tatsächliche Berufsschulzeit angerechnet. Wenn die Berufsschule in Form von Blockunterricht mit mindestens 25 Unterrichtsstunden an mindestens 5 Tagen stattfindet, zählt dies als eine Arbeitswoche mit 40 Stunden.

Als Erwachsener:

Auch als volljähriger Azubi wirst du für den Berufsschulunterricht und Ausbildungsmaßnahmen wie Prüfungen oder Lehrgänge freigestellt und bekommst die abgeleistete Zeit auf deine Ausbildungszeit angerechnet. Zur Berufsschulzeit zählen Unterrichtszeit, Pausen und Freistunden. Allerdings wird die Zeit nur angerechnet, wenn sie mit den Arbeitszeiten im Betrieb übereinstimmt: Das heißt, wenn du von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Berufsschule musst, aber deine übliche Arbeitszeit erst um 13:00 Uhr beginnt, wirst du die volle Zeit in deinem Ausbildungsbetrieb ausgebildet. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden darf trotzdem nicht überschritten werden. Der Weg von der Berufsschule bis zum Ausbildungsbetrieb wird auch als Arbeitszeit angerechnet.

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Nachtarbeit

Als Jugendlicher:

Du darfst als Minderjähriger nicht zwischen 20:00 und 6:00 Uhr arbeiten, außer in bestimmten Ausbildungsberufen. Als angehender Bäcker darfst du zum Beispiel mit 16 Jahren bereits ab 5:00 Uhr arbeiten, mit 17 Jahren sogar schon ab 4:00 Uhr.

Als Erwachsener:

Bist du volljährig, kannst du auch in der Nachtschicht arbeiten. Als Nachtarbeit bezeichnet man Arbeiten, die zwischen 23:00 und 6:00 Uhr stattfinden und länger als zwei Stunden dauern. Wenn du länger als 8 Stunden arbeitest, musst du dies innerhalb von 4 Wochen ausgleichen. Ebenfalls muss dein Arbeitgeber dir einen Ausgleich in Form von freien Tagen gewähren oder dir einen Lohnzuschlag zahlen. Wichtig: Bedenke, dass du möglicherweise jede Woche in die Berufsschule musst. Hast du Blockunterricht, wäre die Nachtschicht allerdings möglich.

Pausenzeiten

Als Jugendlicher:

Jeder arbeitenden Person stehen Pausen zu, allerdings erst ab einer bestimmten Dauer. Jugendliche unter 18 Jahren haben ein Anrecht auf 30 Minuten Pause, wenn sie zwischen 4,5 und 6 Stunden arbeiten. Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit dürfen sie eine Stunde Pause machen. Die Pause muss mindestens eine Stunde nach Beginn und eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit liegen. Spätestens nach 4,5 Stunden musst du die Pause nehmen können. Die Pause kannst du nach Bedarf auch in Blöcke von mindestens 15 Minuten unterteilen.

Als Erwachsener:

Bist du über 18 Jahre alt, darfst du bis zu 6 Stunden ohne Pause arbeiten. Nach spätestens 6 Stunden Arbeit musst du gesetzlich gesehen eine Pause nehmen können. Die Pausenzeiten variieren etwas: Wenn du zwischen 6 und 9 Stunden arbeitest, hast du Anspruch auf 30 Minuten Pause. Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit beträgt deine Pause 45 Minuten. Du kannst die Pause ebenso in mindestens 15 Minuten lange Blöcke unterteilen.

Schichtarbeit

Als Jugendlicher:

Beim Arbeiten in Schichten kann es zu längeren Pausen kommen. Dabei darf die Zeit, die zwischen Beginn und Ende der Schicht liegt, nicht mehr als 10, in einigen Branchen nicht mehr als 11 Stunden betragen. Zwischen zwei Schichten bzw. Arbeitstagen stehen dir mindestens 12 Stunden Freizeit zu.

Als Erwachsener:

Nach Arbeitsende hast du Anspruch auf eine Ruhezeit von 11 Stunden. Diese Ruhezeit gilt auch, wenn du im Schichtbetrieb eingesetzt bist, d.h. zwischen dem Ende der letzten und dem Anfang der nächsten Schicht müssen immer mindestens 11 Stunden liegen.

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