Ausbildung und dann?! Was du über deine Perspektiven wissen musst

Du steckst gerade mitten in der Berufswahl und fragst dich, welche Perspektiven du in welchem Beruf später haben wirst? Du bist dir plötzlich unsicher, ob ein Studium nicht vielleicht doch die bessere Wahl für dich ist, um Karriere zu machen? Wenn dich diese Fragen beschäftigen, haben wir eine gute Nachricht für dich: Viele Unternehmen setzen auf die Ausbildung im eigenen Haus, um ihre Fachkräfte von morgen selbst auszubilden und danach zu Spezialisten oder Führungskräften weiterzuentwickeln.

Eine Weiterbildung als Karrierehilfe nutzen
Eine Weiterbildung als Karrierehilfe nutzen © FotografieLink | Pixabay Public Domain

Arbeitsmarkt der Zukunft: Was ändert sich?

Schon heute sieht der Arbeitsmarkt anders aus als noch vor einigen Jahren. Früher galt vielerorts das Prinzip der lebenslangen Anstellung. Durch die Entwicklung neuer Technologien, aber auch durch Digitalisierung, Automatisierung und den Einsatz künstlicher Intelligenz verändern sich auch die Anforderungen an dich als Arbeitnehmer. Experten gehen davon aus, dass nicht nur einzelne Berufe sondern komplette Branchen in der Zukunft revolutioniert werden. Wer dabei nicht auf der Strecke bleiben möchte, sollte seine Kenntnisse und Fähigkeiten ständig auf den aktuellen Stand bringen.

Der Arbeitsmarkt der Zukunft wird sich in zwei Bereiche gestalten: Während die Erstausbildung zukünftig nur noch die Grundlage legen wird, ist deine Eigeninitiative gefragt, um am Arbeitsmarkt bestehen zu können. "Lebenslanges Lernen" erfordert nicht nur das Wissen darum, wie du dir neue Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen kannst – auch Disziplin ist gefragt.

Weitermachen nach der Ausbildung: Diese Möglichkeiten hast du

Deine erfolgreich absolvierte Ausbildung heißt also nicht, dass es zum Stillstand kommen sollte. Nach der Lehre gibt es verschiedene Möglichkeiten, dich weiter zu qualifizieren und am Ball zu bleiben. Zur Wahl stehen 

  • Aufstiegsweiterbildung
  • Seminare und Lehrgänge
  • Anpassungsfortbildung
  • Wissenschaftliche Weiterbildung
  • Umschulungsmaßnahmen

Hintergrundwissen: Alles über das Qualifizierungschancengesetz

Mit dem Jahreswechsel von 2018 zu 2019 trat das so genannte Qualifizierungschancengesetz in Kraft. Kurz zusammengefasst ermöglicht das Gesetz die Chance dauerhaft arbeitsfähig zu bleiben, indem es Unterstützung bei der Investition in die berufliche Weiterbildung bietet. Während bislang überwiegend Arbeitssuchende, gering qualifizierte sowie ältere Arbeitnehmer bei einem Weiterbildungswunsch finanziell unterstützt wurden, erweitert das Gesetz den förderfähigen Personenkreis. Diese Förderung ist unabhängig vom Alter, Qualifikation oder der Betriebsgröße und kann von Angestellten in Anspruch genommen werden, die aufgrund des oben erklärten Wandels des Arbeitsmarktes Weiterbildungen in Anspruch nehmen müssen. Auch Weiterbildungen für Berufe, in denen schon jetzt ein starker Fachkräftemangel herrscht, werden entsprechend gefördert.

Welche Voraussetzungen gibt das Gesetz vor?

Um eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz zu erhalten, müssen laut Bundesgesetzblatt folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Berufsausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
  2. Zwischen zwei Weiterbildungen muss ein Abstand von mindestens vier Jahren liegen.
  3. Gefördert werden nur Kenntnisse und Fähigkeiten, die über die arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen.
  4. Die Weiterbildung darf der Arbeitgeber nicht selbst anbieten und durchführen. Es muss eine externe Überprüfung durch einen Bildungsträger stattfinden. Alternativ kann diese Überprüfung im Unternehmen durchgeführt werden, sofern die Weiterbildung durch einen externen Dienstleister angeboten wird.
  5. Für eine Förderung muss die Weiterbildungsmaßnahme einen Zeitraum von mehr als 160 Stunden umfassen.

Du entscheidest dich für eine Weiterbildung. Und nun?

Um eine Weiterbildung in Anspruch zu nehmen, solltest du einerseits das Beratungsangebot der Bundesagentur für Arbeit nutzen – mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz hast du ein Recht auf entsprechende Beratung. Weiterhin prüft diese, ob die von dir gewählte Weiterbildung förderfähig ist. Andererseits solltest du mit deinem Arbeitgeber eine eventuelle Weiterbildung abstimmen. Dieser entscheidet schlussendlich, ob du die Weiterbildung machen kannst oder nicht. Denn, sofern er zustimmt, wird er dich für die Zeit der Weiterbildung bei vollem Gehalt freistellen. Ein Teil der Weiterbildungskosten wird von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Unternehmensgröße ab.

Weiterbildungsförderung: Welche Möglichkeiten es noch gibt

Wenn du die Kriterien für das Qualifizierungschancengesetz nicht erfüllst, kannst du dennoch von einer finanziellen Weiterbildungsförderung profitieren. Folgende Fördermöglichkeiten stehen dir zur Verfügung:

  • Aufstiegs-BAföG
  • Aufstiegsstipendium
  • Bildungsgutschein
  • Bildungsprämie
  • Bildungsurlaub
  • Weiterbildungsprämie
  • Weiterbildungsstipendium
  • Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit

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