Diplom-Rechtspfleger/in

Duales Studium

Dipl. Rechtspfleger (Beamter/Beamtin des gehobenen Justizdienstes) bei der Arbeit
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Bildungsweg: Duales Studium

Empfohlener Schulabschluss: Fachhochschulreife

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Diplom-Rechtspfleger/in

Duales Studium

Zu den Aufgaben eines Diplomrechtspflegers gehört das schwierige und vielfältige Gebiet des Grundbuchrechts, in dem Rechtspfleger/innen z. B. über Anträge auf Eintragung von Eigentum, Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden, Erbbau- und Wohnrechten, Nießbrauchs- und Wegerechten sowie Wohnungs- und Teileigentum entscheiden. Im Registerrecht sind sie für alle Eintragungen im Handelsregister und in den sonstigen öffentlichen Registern (z. B. Genossenschafts- und Vereinsregister) verantwortlich. In Nachlasssachen leiten sie z. B. Termine zur Eröffnung von Testamenten und erteilen Erbscheine.

Voraussetzungen für das duale Studium

In den Vorbereitungsdienst für die Rechtspflegerlaufbahn kann nach dem Ergebnis einer Eignungsprüfung eingestellt werden, wer

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist
  • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • höchstens 35 Jahre alt ist (Hinweis: Für schwerbehinderte Menschen ist eine Einstellung bis zum 40. Lebensjahr möglich. Weitere Ausnahmen von dem Alterserfordernis regelt die Hessische Laufbahnverordnung)
  • die Fachhochschulreife, eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung (z. B. Abitur) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann.

Was macht ein Dipl. Rechtspfleger?

Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfreudigkeit und ein hohes Maß an sozialem Verständnis - das sind die wesentlichen Voraussetzungen für den Beruf „Diplom-Rechtspfleger/in (FH)".

Rechtspfleger/innen treffen als selbstständiges Organ der Rechtspflege in eigener Verantwortung gerichtliche Entscheidungen, sind in der Sache unabhängig und nicht an Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen. Diese sachlich unabhängige und selbstständige Stellung ist bundeseinheitlich im Rechtspflegergesetz vom 05.11.1969 verankert und unterscheidet den Beruf von den Beamten der gehobenen Laufbahnen aller übrigen Verwaltungen.

Rechtspfleger/innen sind bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt.

Das Schwergewicht der Aufgaben des Rechtspflegerdienstes liegt bei den Amtsgerichten. Dazu gehört das rechtlich schwierige und vielfältige Gebiet des Grundbuchrechts, in dem Rechtspfleger/innen z. B. über Anträge auf Eintragung von Eigentum, Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden, Erbbau- und Wohnrechten, Nießbrauchs- und Wegerechten sowie Wohnungs- und Teileigentum entscheiden. Im Registerrecht sind sie für alle Eintragungen im Handelsregister und in den sonstigen öffentlichen Registern (z. B. Genossenschafts- und Vereinsregister) verantwortlich. In Nachlasssachen leiten sie z. B. Termine zur Eröffnung von Testamenten und erteilen Erbscheine. Weite Gebiete des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts sind auf den Rechtspfleger übertragen, so z. B. die Erteilung familiengerichtlicher Genehmigungen und die Verpflichtung des Betreuers, Vormunds oder Pflegers, einschließlich deren Überwachung. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens führen in der Regel Rechtspfleger/innen das gesamte Verfahren weiter durch. Sie leiten die Gläubigerversammlung und überwachen die Tätigkeit des Insolvenzverwalters. Die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken gehören zu den schwierigsten Geschäften und verlangen umfassende Kenntnisse des Vollstreckungs- und Grundbuchrechts. Im Zuge dieser Verfahren leiten Rechtspfleger/innen Gerichtstermine in eigener Verantwortung. Im gerichtlichen Mahnverfahren entscheiden sie u. a. über Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, während sie in Zwangsvollstreckungsverfahren über beantragte Pfändungen von Arbeitslöhnen, Gehältern, Hypotheken, Gesellschaftsanteilen und Sparguthaben zu entscheiden haben. In Strafverfahren überwachen sie anstelle des Richters oder Staatsanwalts die Vollstreckung rechtskräftig verhängter Strafen. Sie ziehen Geldstrafen ein, laden bei Freiheitsstrafen zum Strafantritt und überwachen den fristgerechten Vollzug der festgesetzten Strafzeit. Gegen säumige Verurteilte können sie auch Haftbefehle erlassen.

Der Einsatz moderner EDV-Technik ist in allen Tätigkeitsbereichen der Rechtspflege selbstverständlich und eröffnet für entsprechend interessierte Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes auch weitere Betätigungsfelder im EDV-Bereich, z. B. in der Systemadministration oder -betreuung. Mit den vorbezeichneten Beispielen sind keineswegs alle Sachgebiete genannt, bei denen Rechtspfleger/innen mit wichtigen und weitreichenden Entscheidungen betraut sind. Schon diese Aufzählung vermittelt jedoch ein anschauliches Bild von der Vielseitigkeit des Berufs, die auch im Bereich der Justizverwaltung deutlich wird. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des gesamten Geschäftsbetriebs sind Beamtinnen/Beamten des Rechtspflegerdienstes als Geschäftsleiter/innen der Justizbehörden Führungsaufgaben übertragen. Zu deren Wahrnehmung sind sie sachlich wie personell weisungsbefugt. Im Zuge der Einführung neuer, insbesondere auch betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente in der Justizverwaltung (kaufmännisches Rechnungswesen mit doppelter Buchführung, Controlling und Kosten- und Leistungsrechnung) unter Einsatz der Standardsoftware SAP R/3 tragen sie in dieser Funktion besondere Verantwortung für die Gewährleistung einer modernen, bürgerfreundlichen und leistungsfähigen Justiz. Zusätzlich tragen bei größeren Behörden (Oberlandesgericht, Landgerichte, Amtsgericht Frankfurt a. M.) in leitender Funktion Referentinnen/Referenten Verantwortung für Personal- und Haushaltsangelegenheiten, Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung, Planung und Organisation und Bauangelegenheiten. Diese Aufgabenbereiche verlangen ein Höchstmaß an Entschlusskraft, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative; Eigenschaften, die auch von den Hauptsachbearbeiterinnen/Hauptsachbearbeitern in den Verwaltungsabteilungen erwartet werden.

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Inhalte des dualen Studiums

Die Ausbildung für den Rechtspflegerdienst, auch Vorbereitungsdienst genannt, dauert drei Jahre. Sie hat nach dem Hessischen Beamtengesetz in einem Studiengang einer Fachhochschule oder einem gleichwertigen Studiengang die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die zur Erfüllung der Rechtspflegeraufgaben erforderlich sind. Der Vorbereitungsdienst umfasst deshalb neben den berufspraktischen Studienzeiten Fachstudien am Fachbereich Rechtspflege der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege Rotenburg a. d. Fulda.

Im Einzelnen gliedert er sich in folgende Studienabschnitte:
1. Studienabschnitt (Einführungspraktikum): 2 Monate
2. Studienabschnitt (Hauptstudium I): 12 Monate
3. Studienabschnitt (Praktikum I): 10 Monate
4. Studienabschnitt (Hauptstudium II): 6 Monate
5. Studienabschnitt (Praktikum II): 6 Monate

Der 1. Studienabschnitt beginnt mit einer zweiwöchigen Orientierungsphase bei einem Ausbildungsamtsgericht, an die sich eine sechswöchige theoretische Einführung in der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege Rotenburg a. d. Fulda anschließt. Der 3. und der 5. Studienabschnitt finden wiederum bei den Ausbildungsamtsgerichten statt.

Als Ausbildungsamtsgerichte kommen in der Regel die Amtsgerichte Bad Hersfeld, Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden in Betracht; gegebenenfalls ist eine Ausbildung auch an den Amtsgerichten Offenbach, Bad Homburg, Friedberg, Hanau, Korbach, Limburg an der Lahn, Marburg, Wetzlar und Eschwege möglich.

Wie gut passt das duale Studium Diplom-Rechtspfleger/in zu dir?

Wenn du in deinem Beruf gerne Karriere machen möchtest, ist der Beruf Diplom-Rechtspfleger/in genau der Richtige für dich.
Wenn du nicht überwiegend im Büro sitzen möchtest, könnten andere Berufe besser zu dir passen.

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